====== Kündigungsfristen ====== ===== Ordentliche Kündigungsfristen (§622, 1+2 BGB) ===== [{{:wiso:kuendigungsfristen.png?direct&600|Übersicht Kündigungsfristen}}] Die verlängerten Kündigungsfristen gelten nur für dein Arbeitgeber. Bei der Berechnung der Beschäftigungszeiten wird die Zeit vor der Vollendung des 25.Lebensjahres nicht berücksichtigt. ===== Kündigung in der Probezeit (622, 3 BGB) ===== Während einer vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate), kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. ===== Sonderkündigungsfrist für Kleinbetriebe (§622, 5 Ziff. 2 BGB) ===== * Der Betrieb darf nicht mehr als **20 Beschäftigte** haben. (Ohne Auszubildende) * Ordentliche Kündigungsfrist **einzelvertraglich verkürzbar** * **Mindestdauer der Kündigungsfrist**: 4 Wochen (Kündigung jederzeit ohne Rücksicht auf die Stichtage 15. bzw Ende des Kalendermonats) * Bei längeren Beschäftigungszeiten (über 2 Jahre) gelten für den Arbeitgeber die verlängerten Kündigungsfristen. ==== Definition Beschäftigte: ==== * Vollzeitbeschäftigte = Faktor 1 * Teilzeitbeschäftigte: - unter 20 Stunden/Woche = Faktor 0,5 - unter 30 Stunden/Woche = Faktor 0,75 ===== Kündigung während eines Aushilfsverhältnisses (§622, 5 Ziff. 1 BGB) ===== Einzelvertraglich kann eine kürzere als die genannte Grundkündigungsfrist ur vereinbart werden, wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eigestellt ist. Dies gilt nur, wenn der Arbeitnehmer nicht länger als 3 Monate beschäftigt wird. Somit ist es zulässig, in einem solchen Aushilfsarbeitsverhältnis einzelvertraglich jede Kündigungsfrist zu vereinbaren. ===== Längere oder kürzere Kündigungsfristen ===== __Einzelvertraglich__ können - abgesehen von den o.g. Ausnahmen - __keine kürzeren__, wohl aber längere Kündigungsfristen vereinbart werden(§622, 5 BGB) Von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Regelungen können jedoch per __Tarifvertrag__ (zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden) vereinbart werden. Dies gilt sowohl für eine __Verlängerung__ als auch __Verkürzung__ der Fristen(§622, 4 BGB) ===== Berechnung der Fristen bei Sonn- und Feiertagen ===== Die Bestimmung, dass sich der Ablauf einer Frist auf den nächsten Werktag verlängert, wenn der letzte Tag, an dem die Frist abläuft, auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, gilt nicht für die Kündigungsfrist (§193 BGB).