====== Kündigungsschutz ====== ===== Kündigungsschutzgesetz ===== **Grundsatz:** Schutz der Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigter Kündigung **Voraussetzung:** * mehr als 10 beschäftigte Arbeitnehmer im Betrieb (ohne Auszubildende) * Arbeitnehmer muss mindestens 6 Monate im Betrieb sein ===== Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie ... ===== * durch die Person z.B. Nachlassen der Leistungsfähigkeit, Dauererkrankung, für die Arbeit nicht mehr geeignet * durch das Verhalten z.B. dauerhafte Unpünktlichkeit Hier ist eine vorherige Abmahnung erforderlich. * durch dringende betriebliche Erfordernisse z.B. Auftragsmangel, Rationalisierungsmaßnahmen Hier muss der Arbeitgeber eine soziale Auswahl treffen: insbesondere Berücksichtigung der Dauer der Betriebszugehörig- keit, des Lebensalters, der Unterhaltspflichten der Arbeitnehmer. **bedingt ist.** ===== Schutz besonderer Personengruppen ===== Kündigungsverbot von Mitgliedern des Betriebsrates und der Jugend- und Auszubildendenvertretung (bei ordentlicher Kündigung) während der Amtszeit und bis zu einem Jahr nach Ende der Amtszeit. ==== Schwangere ==== (Mutterschutzgesetz/ Bundeserziehungsgeldgesetz) Eine Kündigung ist unzulässig, * während der Schwangerschaft und * bis 4 Monate nach der Entbindung * während der Elternzeit ==== Schwerbehinderte ==== (Sozialgesetbuch IX ) * Grad der Behinderung von mindestens 50 % * Wenn der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer kündigen will, dann muss er die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes (früher: "Hauptfürsorgestelle") zu der Kündigung beantragen. Das Integrationsamt wägt die unterschiedlichen Interessen ab (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, öffentliches Interesse). * Nach der Zustimmung des Integrationsamtes beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. * Kündigt der Arbeitgeber ohne die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes, dann ist die Kündigung rechtlich wirkungslos. ==== Auszubildende ==== (Berufsbildungsgesetz) Nach der Probezeit, die mindestens 1 Monat und höchstens 4 Monate beträgt, kann das Berufsausbildungsverhältnis nur noch unter zwei Voraussetzungen gekündigt werden: * aus einem **wichtigen Grund** ohne Einhaltung einer Frist, * vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen bei Aufgabe oder Wechsel der Ausbildung ===== Mitwirkung des Betriebsrates bei Kündigungen ===== §102 Betriebsverfassungsgesetz - Der Arbeitgeber muss vor jeder Kündigung den Betriebrat informieren (Gründe mitteilen) und anhörenm sonst ist die Kündigung unwirksam. - Der Betriebsrat kann binnen einer Woche aus **bestimmten Gründen** Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung einlegen: * soziale Gründe nicht berücksichtigt * Weiterbeschäftigung an anderem Arbeitsplatz möglich, * Weiterbildung oder Umschulung zumutbar. Der Arbeitgeber kann jedoch trotz des Widerspruchs kündigen. 3. Der Arbeitnehmer kann binnen 3 Wochen **Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Hierbei stärkt der erfolgte Widerspruch des Betriebsrats die Rechtsposition des Arbeitnehmers. 4. Bei Erfolg der Klage: Weiterbeschäftigung oder Abfindung