Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus einen „wichtigen Grund“
Zusammenarbeit kann nicht mehr zugemutet werden
„Unausweichliche letzte Maßnahme“, wenn andere Maßnahmen erschöpft sind
Der Kündigungsgrund muss auf Verlangen schriftlich mitgeteilt werden
Die Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen.