Rechte und Pflichten des Auszubildenden/Ausbildenden
nach BBiG (Berufsbildungsgesetz)
Pflichten des Auszubildenden / Rechte des Ausbildenden
Lernpflicht
Hauptpflicht des Auszubildenden gem. §13 Satz 1 BBiG
Lernstoffe aneignen
Fertigkeiten erlernen
Bemühungen
Weisungsgebundenheit (§13 Nr. 3 BBiG)
auch Gehorsamspflicht genannt
dem Ausbilder und Weisungsberechtigten gehorchen (Anweisungen folgen und Aufgaben erledigen)
Sorgfältige Umsetzung der Weisungen (§13 Nr. 1 BBiG)
Sorgfaltspflicht (§13 Nr. 5 BBiG)
Der Azubi ist verpflichtet, pfleglich mit Werkzeugen, Maschinen, Arbeitsmaterialen und Einrichtungen umzugehen
Verwendung nur zur aufgegebenen Arbeit
→ setzt Anleitung oder Einweisung voraus, alles Weitere obliegt dem normalen Menschenverstand
Ausbildungsnachweis (§13 Nr. 7 BBiG)
Ärztliche Untersuchungen (§32 Abs 1 JArbSchG)
Ausnahme: besondere Berufe (§32 Abs 1 BBiG)
Betriebsgeheimnis (§13 Nr. 6 BBiG)
Benachrichtigung (§5 Abs 1 Entgeltfortzahlungsgesetz)
Bei Abwesenheit unverzüglich Berufsschule, Betrieb benachrichtigen ( mit Gründen und vorrauss. Dauer)
Ab 3 Tagen Krankheit ärztliche Bescheinigung abgeben.
Berufsschulpflicht/Sonstige Lernorte (§13 Nr.2 BBiG)
Der Auszubildende muss an Maßnahmen teilnehmen, für die er Freigestellt wird, sofern sie dem Ausbildungszweck dienen.
Der Berufsschulunterricht ist wesentlicher Bestandteil der Ausbildung
Betriebliche Ordnung
Beachtung der jeweiligen betrieblichen Ordnung
Der Ausbilder hat den Auszubildenden auf bestehende Ordnungen hinzuweisen
Der Auszubildende soll sich auch selbst über die Ordnungen informieren, wenn diese in der Ausbildungstätte allgemein zugänglich sind.
Rechte des Auszubildenden / Pflichten des Ausbildenden
Probezeit(§20 BBiG)
min. 1 Monat, max. 4 Monat
Auflösung des Ausbildungsvertrages ohne Nennung eines Grundes (beidseitig)
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
Berufliche Handlungsfähigkeit(§14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG)
Ausbildende müssen dafür sorgen, dass…
Azubis berufliche Handlungsfähigkeit erlangen können, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind
die Ausbildung so aufgebaut ist, dass der Azubi in der vorhergesehener Ausbildungszeit die Ausbildungsziele erreichen kann.
Ausbildender/Ausbilder (§14 Abs. 1 Nr. 2 BBiG)
Ausbildende müssen entweder…
Ausbildungs- und Prüfungsmittel (§14 Abs 1 Nr. 3 BBiG)
Durchsetzung Berufsschulpflicht (§14 Abs 1 Nr. 4 BBiG)
Ausbildende müssen dafür sorgen, dass Auszubildende die Berufsschule besuchen
Nicht nur Pflicht zur Freistellung, sondern bei Verweigerung des Azubis auch Gegenmaßnahmen
Berufsschulpflicht gilt auch…
Persönliche Förderung (§14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG)
Ausbildende müssen dafür sorgen, dass…
Berichtsheft ($14 Abs. 2 BBiG)
Ausbildende müssen dafür sorgen, dass…
Azubis Ausbildungsnachweise verfassen,
Ausbildungsnachweise kontrolliert werden und
Ausbildungsnachweise an der Arbeit geschrieben werden können.
Zweckgebundene Übertragung von Verrichtungen (§14 Abs. 3 BBiG)
Arbeitszeugnis (§630 BGB)
Der Auszubildende hat nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis:
Pflichtangaben: Art, Dauer, Ziel der Ausbildung, erworbene Fertig- bzw. Fähigkeiten sowie Kenntnisse
Auf Verlangen: Verhalten und Leistung
Vergütungspflicht (§17 BBiG)
auf eine angemessene Vergütung
Vergütung muss jährlich ansteigen
Mehrarbeit muss vergütet oder ein Freizeitausgleich gewährt werden
Besondere Fürsorge für jugendliche Auszubildende(§8 bzw 11 JArbSchG)