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wiso:rechtepflictzenazubi [2018/12/04 16:50]
Angelo angelegt
wiso:rechtepflictzenazubi [2018/12/04 16:53] (aktuell)
Angelo [Arbeitszeugnis (§630 BGB)]
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    * Der Auszubildende soll sich auch selbst über die Ordnungen informieren,​ wenn diese in der Ausbildungstätte allgemein zugänglich sind.    * Der Auszubildende soll sich auch selbst über die Ordnungen informieren,​ wenn diese in der Ausbildungstätte allgemein zugänglich sind.
  
-===== Rechte des Auszubildenden / Pflichten des Ausbildenden +===== Rechte des Auszubildenden / Pflichten des Ausbildenden =====
- =====+
  
 ==== Probezeit(§20 BBiG) ==== ==== Probezeit(§20 BBiG) ====
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   * ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist   * ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
  
-==== Berufliche Handlungsfähigkeit(§14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG) +==== Berufliche Handlungsfähigkeit(§14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG) ====
- ====+
 Ausbildende müssen dafür sorgen, dass... ​ Ausbildende müssen dafür sorgen, dass... ​
   * Azubis berufliche Handlungsfähigkeit erlangen können, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind   * Azubis berufliche Handlungsfähigkeit erlangen können, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind
   * die Ausbildung so aufgebaut ist, dass der Azubi in der vorhergesehener Ausbildungszeit die Ausbildungsziele erreichen kann.   * die Ausbildung so aufgebaut ist, dass der Azubi in der vorhergesehener Ausbildungszeit die Ausbildungsziele erreichen kann.
  
-==== Ausbildender/​Ausbilder (§14 Abs. 1 Nr. 2 BBiG) +==== Ausbildender/​Ausbilder (§14 Abs. 1 Nr. 2 BBiG) ====
- ====+
 Ausbildende müssen entweder... Ausbildende müssen entweder...
   * selbst ausbilden, oder...   * selbst ausbilden, oder...
   * Ausbilder bzw. Ausbilderin ausdrücklich beauftragen   * Ausbilder bzw. Ausbilderin ausdrücklich beauftragen
  
-==== Ausbildungs- und Prüfungsmittel (§14 Abs 1 Nr. 3 BBiG) +==== Ausbildungs- und Prüfungsmittel (§14 Abs 1 Nr. 3 BBiG) ====
- ====+
   * Ausbildungsmittel sowie Prüfungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen   * Ausbildungsmittel sowie Prüfungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen
  
-==== Durchsetzung Berufsschulpflicht (§14 Abs 1 Nr. 4 BBiG) + 
- ====+ ==== Durchsetzung Berufsschulpflicht (§14 Abs 1 Nr. 4 BBiG) ====
   * Ausbildende müssen dafür sorgen, dass Auszubildende die Berufsschule besuchen   * Ausbildende müssen dafür sorgen, dass Auszubildende die Berufsschule besuchen
   * Nicht nur Pflicht zur Freistellung,​ sondern bei Verweigerung des Azubis auch Gegenmaßnahmen   * Nicht nur Pflicht zur Freistellung,​ sondern bei Verweigerung des Azubis auch Gegenmaßnahmen
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   * für damit zusammenhängende Veranstaltungen ​   * für damit zusammenhängende Veranstaltungen ​
  
-==== Persönliche Förderung (§14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG) +==== Persönliche Förderung (§14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG) ==== 
- ====+
 Ausbildende müssen dafür sorgen, dass... Ausbildende müssen dafür sorgen, dass...
   * Auszubildende charakterlich gefördert sowie   * Auszubildende charakterlich gefördert sowie
   * sittlich und körperlich geschützt werden   * sittlich und körperlich geschützt werden
  
-==== Berichtsheft ($14 Abs. 2 BBiG) +==== Berichtsheft ($14 Abs. 2 BBiG) ==== 
- ====+
 Ausbildende müssen dafür sorgen, dass... Ausbildende müssen dafür sorgen, dass...
   * Azubis Ausbildungsnachweise verfassen,   * Azubis Ausbildungsnachweise verfassen,
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 ==== Zweckgebundene Übertragung von Verrichtungen (§14 Abs. 3 BBiG) ==== ==== Zweckgebundene Übertragung von Verrichtungen (§14 Abs. 3 BBiG) ====
 +
   * Berufsbildungsgesetz erlaubt nur die Verrichtung von Tätigkeiten,​ die dem Ausbildungszweck dienen und die körperlichen Kräfte nicht übersteigen.   * Berufsbildungsgesetz erlaubt nur die Verrichtung von Tätigkeiten,​ die dem Ausbildungszweck dienen und die körperlichen Kräfte nicht übersteigen.
  
 ==== Arbeitszeugnis (§630 BGB) ==== ==== Arbeitszeugnis (§630 BGB) ====
 +
 Der Auszubildende hat nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis:​ Der Auszubildende hat nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis:​
   * Pflichtangaben:​ Art, Dauer, Ziel der Ausbildung, erworbene Fertig- bzw. Fähigkeiten sowie Kenntnisse   * Pflichtangaben:​ Art, Dauer, Ziel der Ausbildung, erworbene Fertig- bzw. Fähigkeiten sowie Kenntnisse
   * Auf Verlangen: Verhalten und Leistung   * Auf Verlangen: Verhalten und Leistung
  
-==== Vergütungspflicht (§17 BBiG) +==== Vergütungspflicht (§17 BBiG) ==== 
- ====+
   * auf eine angemessene Vergütung   * auf eine angemessene Vergütung
   * Vergütung muss jährlich ansteigen   * Vergütung muss jährlich ansteigen
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 ==== Besondere Fürsorge für jugendliche Auszubildende(§8 bzw 11 JArbSchG) ==== ==== Besondere Fürsorge für jugendliche Auszubildende(§8 bzw 11 JArbSchG) ====
 +
   * nicht mehr als 8 Stunden täglich bzw. 40 wöchentlich arbeiten §8(1)   * nicht mehr als 8 Stunden täglich bzw. 40 wöchentlich arbeiten §8(1)
   * Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche 8,5 Stunden beschäftigt werden §8(2a)   * Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche 8,5 Stunden beschäftigt werden §8(2a)
  • wiso/rechtepflictzenazubi.1543938602.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/12/04 16:50
  • von Angelo